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Umwelt und Entsorgung

Hinweise zur Altbatterie-Entsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus, oder Geräten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir als Händler gemäß dem Batteriegesetz verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren.

Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder der Kommune zu bringen. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Sie können Ihre gebrauchten Batterien auch an uns zurückschicken. Die Rücksendung muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen an:

FZ Agritechnik OHG
Glasbergweg 21
79822 Titisee-Neustadt

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Außerdem enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet werden.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll. Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
• Pb: Batterie enthält Blei
• Cd: Batterie enthält Cadmium
• Hg: Batterie enthält Quecksilber

Weitere Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie im Verbraucherbereich der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) unter www.grs-batterien.de.

Elektro- und Elektronikgeräte

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Wiederverwendung separiert werden.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: ear-system.de.

Datenschutz-Hinweis

Altgeräte (z. B. Computer oder Smartphones) enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Leuchtmittelentsorgung

Verbraucher sind laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchtmittel fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Glühlampen und Halogenlampen.

Leuchtmittel, die getrennt entsorgt werden müssen:
• Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
• Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen)
• Entladungslampen (z. B. Metalldampflampen)
• LED-Lampen

Herkömmliche Glühlampen und Halogenlampen dürfen weiterhin über den normalen Hausmüll entsorgt werden.