Umwelt und Entsorgung
Umwelt und Entsorgung
Altbatterie-Entsorgung
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus, oder Geräten, die mit
Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir als Händler gemäß dem
Batteriegesetz verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu
informieren:
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich
verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder der
Kommune zu bringen. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Sie können ihre gebrauchten
Batterien auch an uns zurückschicken. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an
uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen:
FZ Agritechnik OHG
Glasbergweg 21
79822 Titisee-Neustadt
Altbatterien
enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der
Gesundheit schaden können. Außerdem enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe,
die wieder verwertet werden.
Die
Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in
den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Sie
haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren
der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen
Geräteherstellers nachzulesen.
Weitere Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie im Verbraucherbereich der
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) [www.grs-batterien.de].
Elektro- und
Elektronikgeräte
Getrennte Erfassung von
Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte,
die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von
Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in
spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im
Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies
gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen
Altgeräten separiert werden.
Möglichkeiten der Rückgabe
von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus
privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein
Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig
sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der
Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte
beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf
den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols
„durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und
Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Leuchtmittelentsorgung
Verbraucher
sind, laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet,
ausgediente Leuchtmittel (mit Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen) fach-
und umweltgerecht zu entsorgen. Somit müssen Sie diese bei einer kommunalen
Sammelstelle oder einem Wertstoffhof abgeben.
Leuchtmittel,
die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen:
- Leuchtstofflampen
(Leuchtstoffröhren)
- Kompaktleuchtstofflampen
mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
- Entladungslampen
(u. a. Metalldampflampen)
- LED-Lampen
Nicht
betroffen sind weiterhin Glühlampen und Halogenlampen. Diese dürfen über Ihren
normalen Hausmüll entsorgt werden.